Mindestens 75 Prozent des Aktivvermögens des OGAW-Sondervermögens werden in Aktien angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Vorzugsweise werden europäische Aktien mit Dividendenfokus erworben. Das Sondervermögen darf darüber hinaus in alle zulässigen Vermögensgegenstände in- und ausländischer Emittenten anlegen. Der Investitionsgrad des europäischen Aktienportfolios soll auf Basis einer innovativen Sentiment-Analyse nach Behavioral Finance-Aspekten gesteuert werden. Im Mittelpunkt steht die regelmäßige Analyse der Stimmungslage und Positionierung unter Anlegern sowie anderer anlegerpsychologischer Effekte. Der Investitionsgrad wird je nach Signallage eines zentralen Bewertungsmodells zwischen 0% und 100% variiert. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. |