Die BVI-Methode zur Wertentwicklungsberechnung einer Einmalanlage vergleicht die Managementleistung und dient als Vorstufe für die Errechnung des persönlichen Anlageerfolgs. Verglichen werden die Anteilwerte der Fonds zum Beginn und zum Ende des Berechnungszeitraums unter Berücksichtigung der Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge. Die während des Berechnungszeitraums erfolgten Ausschüttungen werden am Tag der Ausschüttung stets als zum Anteilwert wieder angelegt betrachtet, wie es bei einem Investmentkonto in der Regel der Fall ist. Da deutschen Investmentfonds die auf inländische Dividendenerträge erhobene Körperschaftsteuer erstattet wird und der Anleger darüber eine Steuergutschrift erhält, fließt diese in die Wiederanlage ebenso ein wie der Kapitalertragsteuer-(Zinsabschlagsteuer-)Betrag und der Solidaritätszuschlag. Von der Wiederanlage der Ausschüttung muss auch deshalb ausgegangen werden, weil anderenfalls die Wertentwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds nicht miteinander vergleichbar ist.
Die Wertentwicklung kann somit anhand folgender Daten berechnet werden:
1. Anteilwert zu Beginn des Berechnungszeitraums (Bsp. 100 Euro)
2. Anteilwert am Ende des Berechnungszeitraums (Bsp. 130 Euro)
3. Ausschüttungsbetrag (Bsp. 5 Euro)
4. Anteilwert am Tag der Ausschüttung (Bsp. 125 Euro)
Wertentwicklung (ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages): Wiederanlage: 5,00 / 125,00 = 0,04
Anteile Anteilbestand am Tag der Ausschüttung: 1,04 Anteile
Wert am Ende der Berechnungsperiode: 130 Euro x 1,04 = 135,20 Euro
Wertentwicklung am Ende der Berechnungsperiode: 135,20 -100,00 = 35,2 %
Der individuelle Anlageerfolg
Für die Berechnung des individuellen Anlageerfolgs eines Anlegers spielen die tatsächlich gezahlten Ausgabeaufschläge eine Rolle, die je nach Fonds und teilweise auch deutlich in Abhängigkeit von der Höhe des Anlagebetrages differieren. Eine Bereinigung der nach der BVI-Methode ermittelten Wertentwicklung um die Ausgabekosten kann durch Multiplikation mit einem Faktor entsprechend dem jeweiligen Ausgabeaufschlag bzw. mit folgender Formel vorgenommen werden:
Ausgabekosten in Prozent auf den Anteilwert | Ausgabekosten - Bereinigungsfaktor |
---|---|
2,50 | 0,97561 |
3,00 | 0,97087 |
3,50 | 0,96618 |
4,00 | 0,96154 |
4,50 | 0,95694 |
5,00 | 0,95238 |
5,26 | 0,95003 |
Bei dem vorangegangenen Beispiel ergäbe sich unter Berücksichtigung des Ausgabekosten-Bereinigungsfaktors bei z.B. 5 % Ausgabeaufschlag eine Wertentwicklung von: 135,20 : 1,05 = 128,76 128,76 - 100 = 28,76 %. Auf diese Weise kann jede Wertentwicklung für jeden Anlagezeitraum bereinigt werden.
Der individuelle Anlageerfolg hängt darüber hinaus auch von dem individuell unterschiedlichen persönlichen Einkommenssteuersatz ab.
Quelle: BVI Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V.